Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.

 

Mit einem jährlichen Beitrag von 20 Euro kannst Du uns und unsere Aktivitäten passiv unterstützen. Falls Du Interesse hast, Dich zudem auch aktiv an Projektplanung, Kuration und Organisation des Vereins zu beteiligen, dann schreib uns das gerne.

 

Falls Du uns mit einer Spende unterstützen möchtest, schreibe uns eine Mail an kontakt@kunstverein-gegenwart.com. Wir senden Dir die nötigen Unterlagen und selbstverständlich einen Beleg deiner Spende zu.

 

Wir freuen uns über jeden Support!

 

Mit deinem Beitrag hilfst Du uns maßgeblich dabei, junge Kulturschaffende, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen zu fördern und das kulturelle Angebot in Leipzig zu bereichern. Zudem wirst Du bezüglich unserer Projekte und der Jahresvollversammlung auf dem Laufenden gehalten.

 

Den Mitgliedsantrag kannst Du hier herunterladenausfüllen und an kontakt@kunstverein-gegenwart.com schicken.

Oder postalisch an:

Kunstverein gegenwart e.V.
Postfach 50 01 41
04315 Leipzig

Wir freuen uns, Dich im Kunstverein gegenwart e.V. begrüßen zu dürfen!

 

Mit dem Übermitteln des Antrages erklärst Du dich mit den folgenden aufgeführten Bedingungen einverstanden, die durch §5 unserer Satzung festgelegt werden.

 

§5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Ziele des Vereins bejaht und sich schriftlich zur Zahlung des Jahresbeitrages verpflichtet. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

(2) Die kooperative Mitgliedschaft juristischer Personen öffentlichen oder privaten Rechts ist zulässig. Die Vertretung juristischer Personen im Verein wird vom Vorstand durch Sondervereinbarungen geregelt.

(3) Um die Zwecke des Vereins stärker zu fördern, können natürliche oder juristische Personen sich zur Zahlung eines höheren Jahresbeitrages verpflichten. Das Nähere regelt eine Beitragssatzung.

(4) Die Mitgliedschaft als Stifter kann durch Zahlung eines einmaligen größeren Betrages erworben werden.

(5) Der Jahresbeitrag ist spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres bzw. der Mitgliedschaft zu zahlen.

(6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

(7) Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres, mindestens drei Monate vorher, dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

(8) Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es

  1. a) mit der Entrichtung des Beitrages trotz Mahnung länger als ein Jahr im Rückstand bleibt,
  2. b) gegen die Ziele des Vereins verstößt oder dessen Ansehen schädigt.

(9) Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen innerhalb eines Monats nach Zustellung die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die vom Vorstand innerhalb einer Frist von zwei Monaten einzuberufen ist.

(10) Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben die Rechte, aber nicht die materiellen Pflichten der Mitglieder.